Heizstab | Unterlagen vorbereiten

Bitte bereiten Sie zuerst alle Unterlagen vor!

Der Antrag wird online gestellt. Damit Sie den Antrag zügig und ohne Unterbrechungen einreichen können, bitten wir Sie, vorab alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten.

Dann Antrag stellen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuinstallation von Heizstäben zwecks Wassererwärmung für Wohn- und Vereinsgebäude die innerhalb einer Gebäudeheizungsanlage oder Warmwasserspeichers installiert sind und die durch den elektrischen Strom der eigenen PV Anlage betrieben werden.

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

Welcher Nachweis ist dem Antrag beizufügen?

  1. Eigentumsnachweis durch Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag oder ähnliche (nicht älter als 3 Jahre)
  2. Bei gemeinnützigen Vereinen ist eine Kopie folgender Unterlagen einzureichen:
  3. Aktuelle Vereinssatzung, aus der ersichtlich ist, dass die Antragstellende Person zur Antragstellung berechtigt ist
  4. Eintragung im Vereinsregister
  5. Miteigentümer- bzw. Vermieter Einverständniserklärung, dass das Vorhaben genehmigt wird
  6. Ein auf den / die Antragsteller:in ausgestelltes Angebot für den Kauf und Installation eines elektrischen Heizstabes zwecks Wassererwärmung in einer Heizung oder einem Wasserspeicher und Stromeinspeisung aus einer PV Anlage.

Nachweis zur PV-Anlage:

entweder

  • bestehenden PV Anlage mittels Kopie der Eintragung im Marktstammdatenregister

oder

  • geplanten PV Anlage mittels Kopie eines aktuellen Angebots

FÖRDERPROGRAMM 2026 GESCHLOSSEN

Der KlimaBonus der Stadt Bietigheim-Bissingen wurde zum 15. April 2026 geschlossen. Auch in diesem Jahr haben sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligt und konnten dabei vom KlimaBonus profitieren. Seit dem 1. Januar 2025 sind rund 170.000,- € Fördermittel in nachhaltige Maßnahmen geflossen – darunter unter anderem in Stromspeicher, Heizsysteme und Heizstäbe zur Trink- und Brauchwassererwärmung, Flächenentsiegelungen, Zisternen sowie Lastenräder.

Das Förderbudget für das Jahr 2026 ist nun vollständig ausgeschöpft. Aus diesem Grund wurde das Programm zum 15. April 2026 vorzeitig beendet.

Eine Neuauflage des KlimaBonus ist voraussichtlich im Frühjahr 2027 geplant. Die Stadtverwaltung wird hierzu rechtzeitig informieren, sodass Interessierte frühzeitig planen können.

Bereits eingereichte Förderanträge werden weiterhin bearbeitet. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung der Maßnahmen in der Reihenfolge des Antragseingangs – sobald neue finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.