Klimabonus EWärmeG
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Trifft das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Erneuerbare Wärmegesetz BW (EWärmeG) oder das Klimaschutzgesetz BW (KSG) auf mein Vorhaben zu?
Falls ja, werden nur Maßnahmen gefördert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen.
Wenn Sie Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Erneuerbare Wärmegesetz BW (EWärmeG) oder dem Klimaschutzgesetz BW (KSG) einhalten müssen, müssen die Nachweise an die unteren Baurechtsbehörde übermittelt werden, bevor es zur Auszahlung kommen kann. |
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bürgerbüro Bauen.
Oder unter buergerbuerobauen@ludwigsburg.de