Lastenrad | Unterlagen vorbereiten
Bitte bereiten Sie zuerst alle Unterlagen vor!
Der Antrag wird online gestellt. Damit Sie den Antrag zügig und ohne Unterbrechungen einreichen können, bitten wir Sie, vorab alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten.
Was wird gefördert?
Gefördert wird pro Haushalt einmalig der Kauf eines neuen, elektrisch unterstützten Lastenrades (E-Lastenrad), eines muskelbetriebenen Lastenrades oder eines Rad-Lastenanhängers.
Die geförderten Fahrzeuge haben 2 oder 3 Räder und werden ohne einen Verbrennungsmotor, fortbewegt. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. E-Lastenräder haben im Gegensatz zu rein muskelbetriebenen Lastenrädern einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt).
Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses für E-Lastenräder und die rein muskelbetriebenen Lastenräder erfüllt werden:
- Zulassung für eine Zuladung von mindestens 40 kg (ohne Fahrer),
- verlängerter Radstand von mindestens 130 cm und
- eine Transportmöglichkeit, die unlösbar mit dem Lastenrad verbunden ist und ein Transportvolumen von mindestens 140 Liter besitzt.
Rad-Lastenanhänger (Transportanhänger oder Kinderanhänger) müssen:
- für eine Zuladung von mindestens 30 kg zugelassen sein
- eine Transportmöglichkeit mit einem Transportvolumen von mindestens 30 Liter besitzen.
Bitte bereiten Sie folgende Unterlagen vor:
- Preisinformation oder Angebot des Lastenrads bzw. des Anhängers.